Wirtschafts-Service-Portal

Der Einheitliche Ansprechpartner für NRW

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) ist ein Online-Service für Dienstleisterinnen beziehungsweise Dienstleister und Fachkräfte aus Nordrhein-Westfalen und dem Ausland.

Der EA unterstützt Sie bei allen Verfahren und Formalitäten, die in NRW für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation notwendig sind. Für inhaltliche Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des EA NRW wenden.

Anfrage an den Einheitlichen Ansprechpartner

E-Mail: info@nrw-ea.de

Telefon: +49 5231 7134 50
Telefonische Servicezeiten: Mo. bis Fr. 8:00 - 10:00 Uhr

Anfrage an den EA

Über uns

Das Ziel des EA ist es, die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu fördern und bürokratische Hindernisse abzubauen. Dies ist in der EU-Dienstleistungsrichtlinie festgehalten.

Er bietet Unterstützung bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit oder bei der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation. Zahlreiche für die Existenzgründung nötigen Anträge können Sie ganz bequem online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen. Für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen finden Sie auf unserer Website viele Informationen zur weiteren Vorgehensweise.

Die Leistungen des EA sind kostenlos. Es können lediglich Gebühren durch die zuständige Stelle für die Bearbeitung Ihres Antrags erhoben werden.

The Point of Single Contact for North Rhine-Westphalia (NRW)
The Point of Single Contact for North Rhine-Westphalia (NRW)

Wie kann der Einheitliche Ansprechpartner Sie unterstützen?

Als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bereiche Dienstleistung, Unternehmensgründung und Berufsanerkennung unterstützt Sie der EA mit folgenden Leistungen:

  • Informationen über die notwendigen Verfahrensschritte zur Aufnahme oder Ausübung Ihres unternehmerischen Vorhabens
  • Koordination und Vermittlung des Verfahrens zwischen Ihnen und den zuständigen Stellen
  • Informationen über Kammern, Register und Auszüge
  • Formale Vollständigkeitsprüfung eingehender Anträge
  • Informationen zu Beratungsangeboten

Einheitlicher Ansprechpartner außerhalb von NRW

Ansprechpartner in Deutschland

Auf nationaler Ebene ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie zuständig. Seine Aufgabe ist es, die Umsetzung der Richtlinie in den 16 Bundesländern zu koordinieren und länderübergreifend zu unterstützen. Für die Umsetzung der konkreten Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig. Das führt zu verschiedenen Modellen der EA in den Ländern.

Hier gelangen Sie zu einer Übersicht über die Einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland. Falls Sie sich in einem anderen Bundesland niederlassen möchten, erhalten Sie dort eine kompetente Beratung.

Einheitlicher Ansprechpartner in Europa

Seit Dezember 2009 ist das Bestehen Einheitlicher Ansprechpartner in allen EU-Ländern rechtsverbindlich. Alle EA der EU-Länder sind Teil des EUGO-Netzes. Island, Liechtenstein und Norwegen nehmen auf freiwilliger Basis teil.

Hier finden Sie eine Übersicht der Europäischen Kommission über die Einheitlichen Ansprechpartner in der EU.

Rechtsgrundlagen

Der EA arbeitet auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen. Diese lauten im Folgenden:

Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG

Die Dienstleistungsrichtlinie bezeichnet die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. Das Ziel der Richtlinie besteht darin, den europäischen Binnenmarkt zu stärken.

So soll es kleinen und mittleren Unternehmen erleichtert werden, über ihre nationalen Grenzen hinauszuwachsen. Die Richtlinie gilt für alle gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen und freiberuflichen Tätigkeiten. Ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten in den Bereichen Finanzen, Gesundheit, Verkehr, Leiharbeit und private Sicherheitsdienste.

Artikel 6 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Dienstleistungserbringenden alle für die Aufnahmen und die Ausübung ihrer Dienstleistung notwendigen Verfahren und Formalitäten über Einheitliche Ansprechpartner abwickeln können.

Berufsanerkennungsrichtlinie

Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Durch sie soll die Anerkennung von Berufsqualifikationen effizienter und transparenter werden. Insbesondere für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ist es so einfacher, ihre Berufsausbildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen.

Damit trägt die Richtlinie zu einem flexibleren Arbeitsmarkt, zur Automatisierung der Anerkennung von Berufsabschlüssen und zur Vereinfachung von Verwaltungsverfahren bei.

Die Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2013/55/EU abgeändert. Mit der Novellierung wurde unter anderem bestimmt, dass sämtliche Verfahren und Formalitäten nach der Berufsanerkennungsrichtlinie auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können.

Wirtschafts-Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen

Die Vorgaben aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie über die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners werden in Nordrhein-Westfalen mit dem Gesetz über das Portal für wirtschaftsbezogene Verwaltungsleistungen (Wirtschafts- Portal-Gesetz Nordrhein-Westfalen, WiPG) in nationales Recht umgesetzt.

common.download:

Broschüre zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
(PDF, 758 Kb)
(PDF, 231 Kb)
(PDF, 1.48 Mb)
(PDF, 1.00 Mb)

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